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IWB Nr. 2 vom Seite 67 Fach 5 Schweden Gr. 2 Seite 180

Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften und Konzernen in Schweden – ein Überblick

von Dipl.-Kfm. Stefan Sedlaczek, Universität Regensburg

I. Allgemeine Bestimmungen zum Verlustabzug

1. Verlustvortrag

Die anzuwendenden Normen für die Behandlung von Jahresfehlbeträgen schwedischer juristischer Personen – insbesondere Aktiengesellschaften (aktiebolag), die in verschiedenen Ausprägungsformen auftreten können – sind vor allem in Kapitel 40 IL zu finden.

Verluste aus einer Einkunftsart sind grundsätzlich mit positiven Einkünften der Gesellschaft im steuerlichen Verlustentstehungsjahr zu verrechnen.

Da die Gesellschaft – unabhängig von der Einkunftsart – nur gewerbliche Einkünfte generiert, sind sowohl laufende Verluste als auch bestimmte Veräußerungsverluste (vgl. II. 1.) von dieser Ausgleichsvorschrift betroffen.

Können die Gewinne die Verluste nicht vollständig tilgen, wird der Überhang in das nächste Jahr vorgetragen. Dieser Vortrag erfolgt solange, bis der Verlust endgültig durch entsprechend hohe Gewinne kompensiert wird. Sobald die Gesellschaft positive Einkommen erzielt, hat die Verlustverrechnung chronologisch zu erfolgen. Folglich ergibt sich eine – in zeitlicher als auch betragsmäßiger Hinsicht – unbegrenzte Vortragsmöglichkeit von Verlusten aus gew...