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FinMin Baden-Württemberg 16.12.2005 3 - S 4503 / 5, NWB direkt 4/2006 S. 10

Prämienberechtigung für Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

Die Prämienberechtigung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (so genannte Ackerquote) stellt eine eigene Vermögensposition dar, die nicht als Grundstücksbestandteil zu behandeln und damit nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.