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BFH 03.08.2005 I R 7/05, NWB direkt 4/2006 S. 8

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sind diese dann keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die GmbH für seinen Einsatz an diesen Tagen ein besonderes Entgelt erhält und bei anderen Arbeitnehmern ebenso verfährt, der tatsächliche Arbeitseinsatz des Geschäftsführers klar belegt werden kann und er für seinen besonderen Arbeitseinsatz nicht bereits eine anderweitige erfolgsabhängige Vergütung – wie etwa eine Gewinntantieme – erhält.