Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 21.11.2005 II ZR 140/04, NWB 4/2006 S. 33

Gesellschaftsrecht | Keine Tilgung einer Einlageschuld bei Rückzahlung der Einlage als Darlehensgewährung

Beim Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrags leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Das gilt auch, wenn die „Herzahlung” als „Darlehen” bezeichnet wird; eine entsprechende „Darlehensabrede” ist wegen Verstoßes gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften unwirksam. Mit der Zahlung auf die vermeintliche „Darlehensschuld” erfüllt der Inferent die offene Einlageschuld ().