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EuGH 12.01.2006 Rs. C-354/03, Optigen Ltd, NWB 4/2006 S. 32

Umsatzsteuer | Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen „Karussellbetrug” verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer

Im Falle einer Lieferkette ist jeder Umsatz für sich als eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten. Das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug wird dadurch, dass ein anderer Umsatz in der Kette mit einem Betrug behaftet ist, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann, nicht berührt (, Optigen Ltd).