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BMF 28.12.2005 IV C 5 - S 2334 - 113/05, NWB 4/2006 S. 31

Lohnsteuer | Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und der Bundespolizei ab Kalenderjahr 2006

Ab Kalenderjahr 2006 ist die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung wie folgt zu bewerten: Bei Angehörigen der Bundeswehr: Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 49,12 €, mit Standort in den neuen Ländern 45,50 €; Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 88,42 €, mit Standort in den neuen Ländern 81,90 €; Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 167,02 €, mit Standort in den neuen Ländern 154,70 €; bei Angehörigen der Bundespolizei: Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter der Bundespolizei mit Standort in den alten Ländern 58,95