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Durchführung des eingeschränkten Schuldzinsenabzugs
(1) Nach Einführung des § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 vom (BGBl I S. 2601) ist der Schuldzinsenabzug zweistufig zu prüfen. Es ist zunächst zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des , BStBl 1998 II S. 193) eine betriebliche oder private Schuld ist. Sodann ist zu prüfen, S. 1060ob und in welchem Umfang die betrieblich veranlassten Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 abziehbar sind. (2) Private Verbindlichkeiten, deren Zinsen nach § 4 Abs. 4 EStG nicht betrieblich veranlasst sind, sind bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu berücksichtigen (vgl. , BStBl II S. 588 = StuB 2000 S. 579, Tz. 6 u...