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Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für von der GmbH einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer
Gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 21/05, EFG 2005 S. 846) haftet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auch dann für die von der GmbH nicht einbehaltene und abgeführte LSt, wenn er die Löhne aus eigenen Mitteln unmittelbar an die Arbeitnehmer gezahlt hat, weil die GmbH mittellos war (Bezug: § 24, 69 AO 1977).▶NWB HAAAB-52501
▶Praxishinweise: (1) Der Kl. war alleiniger Geschäftsführer und zudem Gesellschafter der A-GmbH. Über das Vermögen der A-GmbH wurde am das Insolvenzverfahren eröffnet. Die GmbH reichte für die Monate Januar bis April 1999 LSt-Anmeldungen ein, welche abzuführende LSt und Nebenabgaben auswiesen. Diese wurden aber nicht an das FA abgeführt. Aus diesem Grund nahm das FA den Kl. für rückständige LSt und Nebenabgaben in Haftung