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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Unterschiedliche Freibetragsregelung ist verfassungsgemäß
Die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorsieht, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Bezug: § 16 Abs. 2 ErbStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 56 EGVtr).▶NWB JAAAB-69776
▶Praxishinweise: Zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen bestehen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Ansicht des BFH solche Unterschiede, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Der unterschiedliche Vermögensanfall im In- bzw. Ausland führt zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage, weshalb eine unterschiedliche Freibetragsregelung keinen Verfassungsverstoß darstellt. Der BFH hat aber Bedenken, ob bei Stpfl., die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, nicht eine Diskriminierung eintreten kann, wenn die persönlichen Verhältni...