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Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuerpauschalierung bei Umqualifizierung der Einkünfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Die Pauschalierung der LSt für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nach § 40a Abs. 3 EStG ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft, die Land- und Forstwirtschaft i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG betreibt, nur wegen § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärbetheorie) als Gewerbebetrieb gilt (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, § 15 Abs. 3 Nr. 1, § 40 Abs. 3, § 40a Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 EStG).▶NWB MAAAB-68135
▶Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass die Pauschalierung nicht zwingend eine ertragsteuerliche Einordnung der Einkünfte als solche aus Land- und Forstwirtschaft fordert. Entscheidend ist allein, dass eine Land- und Forstwirtschaft betrieben wird. Die durch die „Abfärbung” bedingte Umqualifizierung ändert zwar die Einordnung, nicht aber die Tätigkeit.