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LSt-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2006
Bei der Bearbeitung der Anträge auf LSt-Ermäßigung 2006 ist das EStG i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 4210, BStBl I S. 1209), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei (BGSUmbenennG) vom (BGBl I S. 1818) zu beachten. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen. Eine Änderung der LSt-Richtlinien wird für 2006 nicht vorgenommen. Im LSt-Handbuch 2006 werden lediglich die Hinweise entfernt, die aufgrund der in der letzten Zeit ergangenen Urteile – insbesondere zu Reisekosten bei Einsatzwechseltätigkeit – nicht mehr gültig sind. Diese Urteile wurden z. T. bereits im BStBl veröffentlicht oder werden in Kürze veröffentlicht. Auf folgende Änderungen wird besonders hingewiesen:
1. Dreimonatsfrist bei Einsatzwechseltätigkeit
Mit Urteil vom - VI R 43/03 (BStBl 2005 II S. 357 = StuB 2004 S. 986) hat der BFH entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG hinsichtlich der Gewährung von Verpflegungsmehraufwendungen anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR). Aus Vertrauensschutzgründen wendet die Finanzverwaltung (BStBl I S. 673