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Hinweispflicht des Steuerberaters auf Gestaltungsmöglichkeiten
Ein mit der Erstellung der privaten Steuererklärung und der Bilanzen für den Gewerbebetrieb beauftragter StB schuldet keine ungefragte Beratung zu Fragen der steuergünstigen Gestaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Mandanten (hier: Hinweis auf Zwei-Konten-Modell). Eine vertragliche Nebenpflicht des StB, seinen Mandanten vor Schaden zu bewahren und auf für ihn offen zutage liegende Fehlentscheidungen hinzuweisen, führt nicht zu einer Hinweispflicht auf solche Steuermodelle, die nicht generell, sondern nur bei besonderen Fallkonstellationen und bei besonderer Vorgehensweise des Stpfl. zu Steuervorteilen führen. Mit der uneingeschränkten Anerkennung des Zwei-Konten-Modells durch FÄ und FG war erst ab Anfang 1996 zu rechnen. Auch nach 1996 brauchte ein StB nicht die Ausweitung des Zwei-Konten-Modells auf eine Situation zu erwägen, bei der Einnahmen nicht aus einem Betrieb, sondern aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden (, DStRE 2005 S. 979).