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StuB Nr. 23 vom Seite 1029

Kündigung des Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

– RA/FAStR/FAInsR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen –

Der , ZInsO 2005 S. 762 ff. = WM 2005 S. 1411 ff.) hat im Hinblick auf § 626 BGB entschieden, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH berechtigt ist, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB des Anstellungsvertrags ihres Geschäftsführers nachzuschieben. Der Anstellungsvertrag kann aus wichtigem Grund berechtigterweise wegen einer durch den Geschäftsführer der GmbH begangenen schuldhaften Insolvenzverschleppung gekündigt werden. Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.

Praxishinweise: (1) Der klägerische Geschäftsführer einer GmbH hatte bereits vorinsolvenzlich die Kündigung seines Anstellungsvertrags erhalten. Ein Kündigungsgrund war weder in dem Kündigungsschreiben noch in dem Protokoll der Gesellschafterversammlung enthalten. Er begehrte die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und die Weiterzahlung seines Geschäftsführergehalts von 14 000 DM monatlich. Während des laufenden Rechtsstreits war das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet und der nunmehrige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestell...