Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 06.12.2004 1 K 1516/04, BBK 2/2006 S. 4565

Ansatz des Gewinnzuschlags bei unterjähriger Auflösung der Ansparrücklage

Der Gewinnzuschlag gem. § 7g Abs. 5 EStG ist stets für ein volles Wirtschaftsjahr vorzunehmen, wenn die Ansparrücklage ohne begünstigte Investitionen aufgelöst wird. Dabei sind die Zufluss- und Abflusszeitpunkte fiktiv auf das Wirtschaftsjahr zu beziehen. Dies gilt nicht nur für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, sondern auch für die Einnahmen-Überschussrechnung.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden