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OFD Koblenz 15.12.2005 S 2246 A, BBK 2/2006 S. 4563

Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte bei Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern

Weicht die Gewinnverteilungsabrede bei einer interprofessionellen Sozietät extrem von den tatsächlichen Tätigkeitsbeiträgen der Gesellschafter ab, so dass ein Partner oder Sozius an den Einnahmen partizipiert, die ein anderer Gesellschafter erzielt hat, so kann dies zu gewerblichen statt freiberuflichen Einkünften führen. Die gesamten Einnahmen unterliegen dann der Gewerbesteuerpflicht. Leichte Abweichungen oder eine pauschale Zuordnung der Einnahmen und der Gemeinkosten sind unschädlich. Gewerbliche Einkünfte drohen auch bei nur kapitalmäßiger Beteiligung eines Gesellschafters oder Mitunternehmers. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit liegen aber immer dann vor, wenn die Berufsträger jeweils die Voraussetzungen ihrer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Standes- oder Berufsrecht ist ...