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Bauzeitzinsen keine Herstellungskosten
Für die Finanzierung nachträglicher Herstellungskosten an einem Mietwohngebäude geleistete Bauzeitzinsen gehören begrifflich nicht zu den Herstellungskosten, sondern zu den Finanzierungskosten. Sie sind daher selbst dann nicht in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen, wenn sie von einem bilanzierenden Steuerpflichtigen ertragsteuerlich als Herstellungskosten behandelt worden sind.