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Pensionspferdehaltung
Pensionspferdehaltungsleistungen an sog. Nichtlandwirte gehören auch dann nicht zu den Leistungen, für die gem. § 24 UStG in seiner gemeinschaftsrechtlichen Auslegung eine Pauschalbesteuerung zugelassen ist, wenn die Pferdehaltung auf eigener Futtergrundlage erfolgt. Leistungen, die keinen landwirtschaftlichen Zwecken dienen und sich auch nicht auf normalerweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Mittel beziehen, sind von der Pauschalierung nicht erfasst.