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Einzelfragen zur Zinsinformationsverordnung
Zu folgenden Einzelfragen im Rahmen der Zinsinformationsverordnung nimmt die OFD Münster Stellung: Ermittlung und Mitteilung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Eigentümers bei unterjährigem Umzug; Meldepflichten nach der Zinsinformationsverordnung in den Fällen, in denen Zinsabschlag einbehalten wird; Zulässigkeit der Übermittlung von zwei Teilbeträgen anstatt eines Gesamtbetrags bei Wechsel des Wertpapierdienstleisters / Rechenzentrums; Pflichten von Testamentsvollstreckern nach der Zinsinformationsverordnung.