Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 3/2006 S. 26

Sozialversicherung | Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2006

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Bekanntmachung v. (BAnz Nr. 5 v. S. 63) die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2006 festgesetzt. Es handelt sich dabei um die Bezugsgröße, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung, die Höchst- und Mindestbeiträge in der allgemeinen Rentenversicherung, die Regelbeiträge für pflichtversicherte Selbständige in der Rentenversicherung sowie die Mindestarbeitsentgelte für behinderte Menschen.