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OLG Frankfurt/M. 21.09.2005 1 U 14/05, NWB 3/2006 S. 24

Aktienrecht | Unwirksamer Unternehmensberatungsvertrag mit Aufsichtsratsmitglied

Nach dem Urteil des OLG Frankfurt/M. v. - 1 U 14/05 (AG 2005 S. 925) bedarf ein Unternehmensberatungsvertrag zwischen einer AG und einer GmbH, an der ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht nur unwesentlich beteiligt ist, zu seiner Wirksamkeit entsprechend § 114 Abs. 1 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats. Zustimmungsfähig ist ein solcher Beratungsvertrag aber nur dann, wenn er die zu erbringenden Beratungsleistungen ebenso konkret beschreibt, dass diese als außerhalb des organschaftlichen Beratungsbereichs liegend nachvollzogen werden können, wie auch die in etwa zu erwartende Vergütung. Genügt der Vertrag diesen Anforderungen nicht, ist er gemäß § 113 AktG, § 134 BGB nichtig, ohne dass durch eine nachträgliche Unterrichtung des Aufsichtsrats und dessen Zustimmung eine Heilung möglich wäre. Zudem muss der den Beratungsvertra...