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Unternehmensnachfolge bei Freiberuflern
Gestaltungserwägungen und Problemfälle
Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt. Die Fortführung einer Praxis durch Verwandte, vor allem durch Kinder, ist immer noch eine häufige Form der Übergabe und bietet unter steuerlicher Sicht regelmäßig günstige Gestaltungsmöglichkeiten, weil bei unentgeltlicher Übertragung keine stillen Reserven aufgedeckt werden müssen. Vielfach sind Freiberufler jedoch gezwungen, außerhalb der Familie einen Nachfolger zu suchen. Diese Suche ist teilweise recht schwierig. Bei einer Praxisübergabe an Fremde spielen steuerlich dann ganz andere Aspekte eine Rolle, weil die Praxis entgeltlich übertragen wird. In diesem Fall geht es primär um die Frage, wie der Vorzugstarif für Praxisveräußerungs- oder -aufgabegewinne (§§ 16, 18, 34 EStG) erreicht werden kann.
I. Unentgeltliche Übertragung einer Einzelpraxis an einen Angehörigen
Wird eine freiberufliche Praxis im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf einen ...