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BBV Nr. 1 vom Seite 16

Das Kapitalanleger-Musterverfahren

Dr. Wolfgang Hohensee, LL.M. (NYU), Frankfurt am Main und Sebastian Käpplinger, LL.M. (PennState), Berlin

Am trat das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren in Kraft, das in weiteren Artikeln u. a. Folgeänderungen der ZPO, des GVG, des GKG und des RVG enthält (BGBl 2005 I S. 2437 ff.). Damit sollen Schadensersatzklagen von Anlegern zukünftig besser durchgesetzt werden. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die zu beachtenden Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die Durchführung des Musterverfahrens und zeigt dessen Chancen und Möglichkeiten auf.

I. Hintergrund

Auslöser für die Neuregelung waren die in jüngerer Zeit, insbesondere im Rahmen des Neuen Markts, in den Blickpunkt getretenen Fehlinformationen des Kapitalmarkts und die damit verbundenen Probleme der Rechtsdurchsetzung (z. B. das Telekom-Verfahren vor dem LG Frankfurt, näher dazu Braun/Rotter, BKR 2004 S. 296; Duve/Pfitzner, BB 2005 S. 673; Möllers/Weichert, NJW 2005 S. 2737, 2737; Plaßmeier, NZG 2005 S. 609 f.). Zuvor hatten bereits der 64. Deutsche Juristentag und die Regierungskommission „Corporate Governance” den Gesetzgeber dazu aufgefordert, sich mit der kollektive...