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BMF 17.11.2005 IV B 2 - S 2144 - 50/05, BBV 1/2006 S. 5

Bundesfinanzhof entscheidet erneut über betrieblichen Schuldzinsenabzug

In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben mehrfach gesetzlich geändert (etwa durch das StBereinG 1999). Da der Neuregelung des § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen unterliegen, ist die steuerliche Abziehbarkeit der Schuldzinsen eingehend zu prüfen. Die Rechtsprechung hat dazu eine Faustregel aufgestellt: Danach sind Schuldzinsen anhand des tatsächlichen Verwendungszwecks der Darlehensmittel der Erwerbs- oder Privatsphäre zuzuordnen. Nicht betrieblich veranlasst sind Darlehen zur Finanzierung außerbetrieblicher Zwecke, insbesondere zur Finanzierung von Entnahmen.

Existiert für den betrieblich und den privat veranlassten Zahlungsverkehr ein einheitliches – gemischtes – Kontokorrentkonto, ist für die...