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BBB 1/2006 S. 5

Steuerberaterhaftung bei Nachentrichtung von KV-Beiträgen?

Nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttoentgelt von weniger als 1.811,25 € im Monat, die aus der SV-Beitragspflicht befreit werden, können rasch in die Beitragsfalle der Krankenversicherung (KV) tappen. Für den Fall, dass Sozialversicherungsbeiträge für den Mandanten zurückgefordert werden, die zuvor irrtümlich als Pflichtbeiträge in die Sozialversicherung (SV) einbezahlt wurden, besteht die Gefahr, dass die Krankenversicherung den Versicherten nachher in eine ungünstigere Beitragsklasse einstuft. Dabei werden häufig Nachzahlungen fällig. Diese Nachforderungen der Krankenkassen übersteigen oft die Höhe der zuvor erstatteten Beiträge. Und wie immer, wenn es um nicht ins Kalkül gezogene Nachzahlungen für den Mandanten geht, wird ein Schuldiger ...