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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 6

Veräußerung von Baugrundstücken als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte

BFH verneint gewerblichen Grundstückshandel

Gabriele Stein

Die Parzellierung und Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Nach einer Entscheidung des BFH gilt dies unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinns.

Vorinstanzen nehmen Gewerbebetrieb an

Ein Landwirt hatte in den Wirtschaftsjahren 1994/95 bis 1996/97 insgesamt 59 Baugrundstücke verkauft, die bis dahin landwirtschaftlich genutzt worden waren. Die entstandenen Veräußerungsgewinne neutralisierte er durch Bildung von Reinvestitionsrücklagen nach § 6b EStG.

Das Finanzamt sah in den Verkäufen indes einen gewerblichen Grundstückshandel. Nach Auffassung der Behörde käme es dafür weder auf die Anzahl der Verkäufe noch auf die intensiven Kaufpreisverhandlungen über die Erschließungsflächen oder die Höhe der Beteiligung an den Erschließungskosten an. Entscheidend sei vielmehr, dass der Kläger über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet habe, indem er die Planung des Baugebiets „intensiv begleitet” und versucht habe, auf dessen „optimale wirtschaftliche A...