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Vorsteueraufteilung bei Sanierung eines Mehrfamilienhauses
Auch wenn die Sanierung eines anschließend teils steuerpflichtig, teils steuerfrei verwendeten Mehrfamilienhauses nach Baufortschritten durchgeführt und unter Aufmaß für das komplette Gebäude abgerechnet worden ist, darf die Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der anschließend mit den einzelnen Gebäudeteilen erzielten Umsätze (Umsatzschlüssel) vorgenommen werden. Anmerkung: Damit schloss sich das Finanzgericht der BFH-Rechtsprechung an und entschied gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.