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BFH 18.01.2006 IX R 34/05, NWB direkt 2/2006 S. 8

Kaufpreisaufteilung bei Hofübergabe gegen Altenteil

Übernimmt ein Steuerpflichtiger von seinem Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den landwirtschaftlichen Betrieb gegen Gewährung eines lebenslänglichen Altenteils, das kein Wohnrecht auf dem Hof für den Vater beinhaltet, und erwirbt der Sohn zusätzlich das sich auf dem Hofgelände befindliche Wohnhaus, kommt eine Aufteilung des Kaufpreises nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter nicht in Betracht. Auch bei einer gemischten Schenkung ist der Besteuerung die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das zu beurteilende Rechtsgeschäft weder zum Schein getroffen ist noch einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO beinhaltet.