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Zuflussbesteuerungswahlrecht bei Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung
Das im Fall der Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung bestehende Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn eine vererbliche und besicherte und daher nicht wagnisbehaftete Zeitrente mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart wird, die überdies unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung nicht geeignet ist, eine ausreichende Altersversorgung des Steuerpflichtigen sicherzustellen.