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Darlehensforderung des Kommanditisten als Sonderbetriebsvermögen
Gewährt ein Kommanditist dem Geschäftspartner der KG ein Darlehen, um diesem aus finanziellen Schwierigkeiten zu helfen, kann die Darlehensforderung allenfalls dann zum Sonderbetriebsvermögen gehören, wenn der Darlehensnehmer und Geschäftspartner eine wesentliche wirtschaftliche Funktion der KG innehat.