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Umsatzsteuervorauszahlung keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die im Januar des Folgejahrs für Dezember des Vorjahrs bezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Jahr der Verausgabung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist. Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer stellt keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dar.