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FG München 04.02.2004 7 K 337/99, NWB direkt 2/2006 S. 4

Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht

Eine verdeckte Einlage des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dieser dadurch erbringt, dass er auf eine gegenüber der Gesellschaft bestehende Forderung verzichtet, ist mit dem Teilwert der Forderung im Zeitpunkt der Verzichtserklärung zu bewerten. Der Teilwert einer Forderung wird durch die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners sowie durch ihre Verzinslichkeit beeinflusst, so dass aus einer bilanziellen Überschuldung des Schuldners – im Gegensatz zur wirtschaftlichen Überschuldung – allein noch nicht auf die Wertlosigkeit einer gegen ihn gerichteten Forderung geschlossen werden kann. Ein durch den Inhaber der Forderung erklärter Rangrücktritt erlaubt nicht den Schluss, die Forderung müsse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht beglichen werden. ...