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OFD Koblenz 12.12.2005 S 2134 a A - St 31 4, NWB direkt 2/2006 S. 4

Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut

Der wirtschaftliche Vorteil der Vertragszulassung stellt grds. ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar und nicht nur einen unselbständigen wertbildenden Faktor, der nur im Rahmen des Praxiswerts in Erscheinung tritt. Da die Vertragsarztzulassung generell zeitlich unbegrenzt erteilt wird, kommen AfA nicht in Betracht. U. U. ist beim vollständigen Untergang der Kassenzulassung unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Bedarfszulassung ist dies nicht möglich.