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Vercharterung eines Schiffs als ausländische Einkünfte
Die Vermietung eines in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffs beinhaltet die Vermietung unbeweglichen Vermögens, so dass insoweit alleine die Regelung in § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b EStG zur Anwendung kommt. Liegt dieses Schiff ausschließlich in einem türkischen Hafen, erzielt der Steuerpflichtige durch die Vercharterung ausländische Einkünfte.