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Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckung
Die dauerhafte Unterbrechung der Zahlungsverjährung setzt bei der Pfändung zukünftiger Forderungen das Entstehen eines Pfändungspfandrechts voraus. Auch wenn der Steuerpflichtige seine Erklärungspflichten nicht erfüllt hat, ist im Falle der Ablehnung des Erlasses eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls vorzunehmen.