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Lohnsteuerhaftung eines Prokuristen
Muss ein Prokurist für eine Übergangszeit als faktischer Notgeschäftsführer agieren, sind nicht die strengen Sorgfaltspflichten zur Erfüllung der steuerlichen Angelegenheiten anzulegen, wie sie einen Geschäftsführer treffen. Zur Inhaftungnahme des Prokuristen wegen Nichtabführung von Lohnsteuer bedarf es konkreter Umstände, die darauf schließen lassen, dass die Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht gelassen wurde.