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Arbeitsförderung | Verlängerung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. ist im BGBl 2005 I S. 3676 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen zum Jahresende 2005 auslaufende Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre verlängert. Die Förderung der sog. Ich-AG endet dagegen bereits am . Die Anforderungen an die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf die Arbeitsuchendmeldung werden abgeschwächt.