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Bilanzierung | Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut
Der wirtschaftliche Vorteil der Vertragszulassung stellt nach der OFD Koblenz, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 129/2005 v. 12. 12. 2005 - S 2134 a A - St 31 4 NWB LAAAB-73853 grundsätzlich ein selbständiges, immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und nicht nur einen unselbständigen wertbildenden Faktor dar, der nur im Rahmen des Praxiswerts in Erscheinung tritt. Da die Vertragsarztzulassung generell zeitlich unbegrenzt erteilt wird, kommen Absetzungen für Abnutzungen nicht in Betracht. U. U. ist beim vollständigen Untergang der Kassenzulassung, z. B. seit 1. 1. 1999 durch Erlöschen der Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahrs, unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorzunehmen. Eine Teilwertabschreibung nach Einführung der Bedarfszulassung zum 1. 1. 2003 im Rahmen der ...BGBl 1999 I S. 2626