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Lohnsteuer | Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen
Eine Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, zzgl. zu dem vereinbarten Nettolohn die darauf entfallende Lohnsteuer sowie sonstige Annexsteuern wie z. B. Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen. Bei Bestehen einer Nettolohnvereinbarung ist grundsätzlich bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer tatsächlich an das Finanzamt abgeführt hat. Die OFD Düsseldorf nimmt in diesem Zusammenhang mit Verfügung v. - S 2367 A - St 22/St 221 NWB ZAAAB-73134 zu folgenden Punkten Stellung: (2) Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, (3) Behandlung der Einkommensteuerersta...