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Grundstücksschenkung an Minderjährige
Entstehen der Schenkungsteuer
Ist für eine Grundstücksschenkung eine Genehmigung erforderlich, so entsteht die Schenkungsteuer erst mit ihrer Erteilung. Denn solange der Schenkungsvertrag schwebend unwirksam ist, gilt die Schenkung als noch nicht ausgeführt, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Schenken Eltern einem minderjährigen Kind einen Anteil an einer GbR, an der sie selbst beteiligt sind, bedarf diese Zuwendung der Genehmigung durch einen Ergänzungspfleger. Wird sie nicht eingeholt, kommt es zu keinem Vollzug der Schenkung.
Entstehung der Schenkungsteuer
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG entsteht die Steuer bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Besonderheiten bei Grundstücken
Bei der Schenkung eines Grundstücks oder eines Miteigentumsanteils hieran entsteht die Schenkungsteuer nicht erst bei Eintritt des Leistungserfolgs, also mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums durch Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (§ 873 Abs. 1 BGB). Vielmehr ist die Schenkung in solchen Fällen bereits ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, bei...