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KSR Nr. 1 vom Seite 4

Vermögensrechtliche Auseinandersetzung bei Ehescheidung

Scheidungskosten und Vermögensauseinandersetzung

Peter Brunner, Diplom-Finanzwirt (FH), Straubing

Der BFH bestätigt, dass auch nach dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (EheRG, BGBl 1976 I S. 1421) Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.

Der Streitfall

In Zugewinngemeinschaft lebende Eheleute ließen sich scheiden und vereinbarten dabei einen Teilvergleich vor dem Amtsgericht. Wegen Grundstücksbewertungen waren dazu Sachverständigengutachten erstellt worden. Die in Höhe von rund 57 000 DM als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Scheidungskosten, die sich auf Rechtsanwaltshonorar, Gerichtskosten, Gutachterkosten und sonstige Pauschalaufwendungen verteilten, berücksichtigte das Finanzamt nur in Höhe eines geschätzten Teilbetrags (6 000 DM), der sich aber wegen der zumutbaren Eigenbelastung nicht steuermindernd auswirkte. Trotz Erhöhung des abziehbaren Betrags auf 12 000 DM im Rahmen der Einspruchsentscheidung blieb das Finanzamt dabei, dass die schätzungsweise ermittelten Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung nicht zwangsläufig seien. Der BFH bestätigte die gegen die Einspru...