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BFH 19.10.2005 I R 76/04, NWB direkt 1/2006 S. 11
Kirchensteuer: Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. 1. 2001 nach dem Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen, den einschlägigen Kirchensteuerordnungen und dem Kirchensteuerbeschluss 2001 verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.