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BFH 31.05.2005 I R 73/03, NWB direkt 1/2006 S. 11

Dauerschulden bei wirtschaftlich miteinander verknüpften Krediten

Wird aufgrund eines Rahmenkreditvertrags und einer hierfür abgegebenen Garantieerklärung der Muttergesellschaft eine Vielzahl von Krediten zur Finanzierung eigener und fremder Handelsgeschäfte ohne zeitliche Unterbrechung in Anspruch genommen, können Dauerschulden vorliegen, wenn der Zusammenhang zwischen den einzelnen laufenden Geschäften und dem Kredit nicht vertraglich begründet und bei der Abwicklung des Kredits auch tatsächlich gewahrt wird. Eine Schuld mit wechselndem Bestand ist nicht nur in Höhe des Mindestbestands als Dauerschuld anzusehen.