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BFH VI B 121/05, NWB direkt 1/2006 S. 8

Frist zur Durchführung der Antragsveranlagung

Bei der zweijährigen Frist zur Durchführung einer Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.