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FG Münster 24.08.2005 1 K 2899/03 G,U,F, NWB direkt 1/2006 S. 4

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG erfordert fortlaufende und zeitnah geführte Aufzeichnungen, die mindestens Angaben zum jeweiligen Datum, dem Tachostand zu Beginn und zum Ende der Fahrt, den gefahrenen Kilometern sowie bei betrieblichen Fahrten dem Reiseziel, dem Reisezweck, der Reiseroute und den aufgesuchten Geschäftspartnern enthalten. Die Aufzeichnungen können dabei handschriftlich oder in Gestalt eines „elektronischen Fahrtenbuchs” geführt werden, bei dem nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind. Aus der Billigung von Fahrtenbüchern in Vorjahren erwächst kein schutzwürdiges Vertrauen für die Anerkennung in Folgejahren.