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FG München 25.10.2005 6 K 1893/03, NWB direkt 1/2006 S. 4

Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers

Bei einem selbständigen Musiker ist qualitativ zu gewichten, wo der Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit liegt. Charakteristisch für einen Musiker ist die kreative künstlerische Tätigkeit, auf die im Wesentlichen abzustellen ist. Es kommt nicht darauf an, mit welchen künftigen Einnahmen aus einem Tätigkeitsbereich der Betätigung zu rechnen ist.