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FG Hamburg 16.09.2005 VI 180/03, NWB direkt 1/2006 S. 3

Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

Ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Vorkostenpauschale (§ 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) gilt auch dann nicht für Erhaltungsaufwendungen (§ 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), wenn in der Anlage zum Bescheid auf diese Abzugsmöglichkeit hingewiesen wird.