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BSG 15.12.2005 B 7a AL 10/05 R, NWB 1/2006 S. 8

Arbeitsförderung | Kein Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfällen wegen abnehmender Produktakzeptanz

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt u. a. voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Ein Arbeitsausfall ist dann erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Ein allgemeiner soziokultureller Akzeptanzverlust eines Produkts (hier: wegen Tierschutzproblematik im Hinblick auf Rheumabandagen aus Katzenfellen) kann deswegen nicht als wirtschaftliche Ursache im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Kurzarbeitergeld anzusehen sein ( B 7a AL 10/05 R).