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BSG 08.11.2005 B 1 KR 18/04 R, NWB 1/2006 S. 8

Krankenversicherung | Beweislast für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit

Lehnt eine Krankenkasse die Gewährung von Krankengeld ab und lässt sich im anschließenden Sozialgerichtsverfahren, in dem das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären hat, nicht mehr feststellen, ob tatsächlich krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, geht dies regelmäßig zu Lasten des Versicherten. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Arbeitsfähigkeit feststellt, während der Hausarzt am Folgetag zur gegenteiligen Ansicht gelangt, ohne dabei im Einzelnen darzulegen, weshalb er von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes abweicht ().