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OLG 15.09.2005 8 U 21/05, NWB 1/2006 S. 6

Bankrecht | Abtretung einer Darlehensforderung eines Kreditinstituts

Aus dem Bankgeheimnis folgt kein wechselseitiges Abtretungsverbot hinsichtlich einer Darlehensforderung eines Kreditinstituts (a. A. OLG Frankfurt/M., Urteil v. - 8 U 84/04, NWB EN-Nr. 1016/04). Das Bankgeheimnis stellt kein absolutes Verbot jeglicher Weitergabe kundenbezogener Informationen dar; es ist insbesondere nicht mit den speziellen Berufsgeheimnispflichten des § 203 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB vergleichbar. Auch bei Privat- und Verbraucherkrediten ist ein schutzwürdiges Interesse des Privatkunden, dass eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung nicht abgetreten wird, zu verneinen ( nrkr.).