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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 367/04 EFG 2006 S. 176 Nr. 3

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 12, EStG § 24

Schuldzinsenabzug für zuerst vermietetes und jetzt zu eigenen Wohnzwecken genutztes Anwesen

Leitsatz

Ein Abzug nachträglicher Werbungskosten in Form von Schuldzinsen aus Darlehen, die während der Vermietungszeit für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt wurden, scheidet aus, wenn der Steuerpflichtige das Wohngebäude nach Aufgabe der Vermietung nunmehr für eigene Wohnzwecke nutzt und damit die Fremdmittel in der Privatsphäre einsetzt (gegen , Ki).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 176 Nr. 3
LAAAB-73438

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